Nach der Rekordstrafe der österreichischen Datenschutzbehörde in der vergangenen Woche verhängte auch die Berliner Datenschutzbeauftragte eine Geldbuße von 14,5 Millionen gegen die Deutsche Wohnen SE. Trotz einer dringenden Empfehlung der Aufsichtsbehörde nach einer Vor-Ort-Inspektion im Juni 2017 hat die Deutsche Wohnen ihr Archivsystem nicht geändert. Als die Regulierungsbehörde das datenschutzwidrige System bei einer weiteren Vor-Ort-Inspektion im März 2019 weiterhin vorfand, verhängte sie die Geldbuße. Aufgrund eines Umsatzes von mehr als einer Milliarde hätte die Deutsche Wohnen mit einer Geldbuße von bis zu 28 Mio. EUR belegt werden können, profitierte aber von der Zusammenarbeit und hatte begonnen, die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Dies sollte eine Mahnung sein, nicht mehr benötigte gespeicherte Daten zu bereinigen und den Empfehlungen der Datenschutzbehörden zu entsprechen.
Zur Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbeauftragten.