Vor kurzem ist das Jahrbuch Regulierungsrecht 2018 im NWV-Verlag erschienen – mit zwei Beiträgen aus der Kanzlei Benn-Ibler. Das Aviation-Team Dr. Martin R. Geiger und Mag. Irena Gogl-Hassanin befasst sich mit der Frage, wie sich das im August 2018 in Kraft getretene PNR (Passenger Name Records)-Gesetz auf den Schutz persönlicher Daten von Fluggästen auswirkt. Der Vergaberechtsexperte Mag. Stefan Honeder und Mag. Jennifer Fuschlberger beschreiben die neuen regulatorischen Bestimmungen für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.
Das neue PNR-Gesetz oder Datenschutz(los) im Flugverkehr
Sind Fluggastdaten weniger schutzwürdig?
Im Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung auch in Österreich in Kraft getreten – mit dem Ziel, den Schutz personenbezogener Daten noch weiter zu verstärken. Kurz danach wurde die sogenannte PNR-Richtlinie durch das neue Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz) in Österreich umgesetzt. Dieses Gesetz legt für die Schutzwürdigkeit von personenbezogenen Daten von Flugpassagieren einen anderen Standard fest.
Sind PNR-Richtlinie und PNR-Gesetz EU-konform?
Dr. Martin R. Geiger und Mag. Irena Gogl-Hassanin befassen sich in ihrem Beitrag kritisch mit dem Inhalt des neuen PNR-Gesetzes, das Luftfahrtunternehmen in die Pflicht nimmt, umfangreiche Daten ihrer Passagiere an eine beim Bundesministerium für Inneres eingerichtete Fluggastdatenzentrale zu übermitteln.
Sie stellen sich auch die Frage, ob die Regelungen dieses Gesetzes überhaupt mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sind. Jüngst ergangene Entscheidungen und Begutachtungen des EuGH legen nahe, dass die Zukunft noch spannende Entwicklungen in diesem Bereich bringen wird. Eine gänzliche Wende bei der Risikoeinstufung von Flugpassagieren halten aber auch die beiden Autoren für unwahrscheinlich.
Das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018)
Eigenes Regelwerk für die Vergabe von Konzessionen
Auch im Bereich des Vergaberechts hat das Jahr 2018 grundlegende Neuerungen gebracht: In der Vergangenheit galt ein einheitliches Regime für den klassischen Bereich und für die Vergabe von Konzessionen. Nun wurde neben dem neuen Bundesvergabegesetz 2018 mit dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 ein eigenes, umfangreiches Regelwerk für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen geschaffen.
Neue Struktur
Mag. Stefan Honeder und Mag. Jennifer Fuschlberger beschreiben detailliert Struktur und Inhalt des neuen Gesetzes. Anders als bisher wird im BVergGKonz 2018 nicht mehr nach den verschiedenen Auftraggebern unterschieden. Stattdessen gliedert sich das Gesetz in drei Teile: das Verfahren zur Vergabe von Konzessionsaufträgen durch Auftraggeber, den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsschutz und die Vorgehensweise mit der damit verbundenen außerstaatlichen Kontrolle und gesonderte zivilrechtliche Regelungen.
Auswirkungen auf den Energiebereich
Besonderes Augenmerk schenken die beiden Autoren den Auswirkungen des neuen Gesetzes auf den Energiebereich. Erstmals muss mit Inkrafttreten des BVergGKonz 2018 auch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in diesem Sektor nach einem regulierten Rahmen erfolgen und ist damit auch erstmals dem vergaberechtlichen Rechtsschutz unterworfen.
Erschienen ist das Jahrbuch Regulierungsrecht im Februar 2019 im Neuen Wissenschaftlichen Verlag unter der ISBN 978-3-7083-1259-0.