Verletzt ein Unternehmen Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben, kann dies zu Strafen in Höhe von bis zu € 10 Mio. oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Diese Bußgelder können nicht nur die Verantwortlichen selbst treffen, sondern auch Auftragsverarbeiter. Werden Rechte von Betroffenen verletzt oder verstößt ein Unternehmen gegen die Grundsätze der rechtmäßigen Datenverarbeitung, können die Strafen sogar bis zu € 20 Mio. oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Bei einem geringfügigen Verstoß wird zwar nicht mit der Höchststrafe zu rechnen sein. Dennoch zeigen diese Maximalbeträge, dass jedes Unternehmen gut daran tut, dem Thema die nötige Aufmerksamkeit und die nötigen Ressourcen zu widmen.
Ein echter Schutz gegen die Verhängung eines Bußgeldes besteht derzeit nicht. Durch eine Prüfung Ihrer datenschutzrechtlichen Dokumentation und Maßnahmen können Sie jedoch nachweisen, dass Sie Ihre Verpflichtungen mit der nötigen Sorgfalt erfüllt haben. Dies ist nicht nur bei der Bemessung der Höhe des Bußgeldes von Bedeutung, sondern auch ein wesentlicher Aspekt, falls es zu Schadenersatz- oder Regressforderungen kommen sollte.
Nehmen Sie daher unseren DSGVO-Audit in Anspruch. Sie erhalten von uns einen Bericht, in dem der Status-quo beschrieben, allfällige Schwachstellen aufgezeigt und Lösungsansätze vorgeschlagen werden. Bei Bedarf erhalten Sie von uns auch laufende Unterstützung, regelmäßige Updates und Adaptierungsvorschläge und Hilfe bei der Zusammenarbeit mit den Behörden.