Hier ist ein Überblick über die wichtigsten erforderlichen Unterlagen und zu bedenkenden Themen.
Was ist zu beachten?
⇒ Wahl der Vertretung der Zweigniederlassung
Jedenfalls wird diese durch die Geschäftsführer der Hauptniederlassung vertreten. Ergänzend können Prokuristen der Hauptniederlassung oder Filialprokuristen im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden. Für nicht EWR-Gesellschaften muss und für EWR-Gesellschaften kann ein inländischer Vertreter der Zweigniederlassung mit Wohnsitz in Österreich bestellt werden.
⇒ Jährliche Vorlage des Jahresabschlusses
Dieser muss in beglaubigter Übersetzung auf Deutsch dem Gericht vorgelegt werden.
Welche Dokumente braucht man?
⇒ Nachweis der Vorbereitung einer dauerhaften Einrichtung
Die Zweigniederlassung muss bereits in Vorbereitung sein, damit dem Gericht das Errichten einer dauerhaften Einrichtung durch zB Mietvertrag, Dienstvertrag, etc. nachgewiesen werden kann.
⇒ Firmenbuchantrag
Geschäftsführer in vertretungsbefugter Anzahl müssen den Firmenbuchantrag notariell beglaubigt unterschreiben. Wenn dieser im Ausland unterfertigt wird, ist meist eine Apostille oder sogar eine Überbeglaubigung sowie eine beglaubigte Übersetzung der Beglaubigung nötig.
⇒ Musterzeichnungserklärungen
Musterzeichnungserklärungen aller
- Geschäftsführer der Hauptniederlassung,
- Prokuristen der Hauptniederlassung, die für die Zweigniederlassung handeln dürfen,
- möglicher Filialprokuristen und/oder
- des inländischen Vertreters der Zweigniederlassung
Die Unterschriftenprobe muss notariell beglaubigt unterschrieben werden (zur Unterschrift im Ausland siehe Firmenbuchantrag).
⇒ Handelsregisterauszug
Beglaubigter aktueller Handelsregisterauszug der Hauptniederlassung (ggf. mit beglaubigter Übersetzung auf Deutsch)
⇒ Gesellschaftsvertrag/Satzung
Beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrages bzw der Satzung (ggf. mit beglaubigter Übersetzung auf Deutsch)
Was sollte man sonst nicht vergessen?
- Anmeldung des in Österreich ausgeübten Gewerbes
- Bestellung eines gewerberechtlich Verantwortlichen (sog. Gewerberechtlicher Geschäftsführer) mit entsprechender Qualifikation (ggf. sind ausländische Befähigungsnachweise in Österreich anzuerkennen)
- Gewerberechtliche Genehmigung einer allfälligen Betriebsanlage
- Mitarbeiter der ausländischen Hauptniederlassung, die (auch nur sehr) kurzfristig in der Zweigniederlassung oder sonst in Österreich arbeiten, benötigen entsprechende Dokumentation und Anzeigen ihrer Entsendung
- Arbeitsverträge für österreichische Mitarbeiter (unter Beachtung des anwendbaren Kollektivvertrages)
- Vertrag mit einer österreichischen Mitarbeitervorsorgekasse
- Anmeldung bei der Sozialversicherung
- Steuernummer sowie ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UIDNummer)