VwGH: der Begriff „Waren“ umfasst nicht jede Lieferung
Im Mittelpunkt dieses Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) stand die Frage, ob eine gewerberechtliche Auflage zur Einschränkung der Warenanlieferungszeiten jede Art von Warenlieferung betrifft oder ob die Auflage nur Waren, die für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs erforderlich sind und die in relativen kurzen Zeitabständen wiederkehrend angeliefert werden, meint, und andere Lieferungen (z.B. Möbel für das Geschäftslokal), welche ein einmaliges Ereignis darstellen, nicht betroffen sind...