VfGH: Bestellerprinzip ist verfassungskonform
Seit 01.07.2023 gilt das Bestellerprinzip bei Wohnungsvermietungen. Das bedeutet, dass die Partei, die einen Immobilienmakler für die Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt, auch dessen Provision bezahlen muss. Ziel dieser Regelung ist der Überforderung wirtschaftlich schwächerer Wohnungssuchender durch kumulierende Kosten zu Beginn des Mietverhältnisses vorzubeugen...