OGH zur Kündigung dienstunfähiger Arbeitnehmer
Nach § 42 Abs 2 Z 2 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung (WrVBO 1995) ist der Arbeitgeber zur Kündigung eines Bediensteten berechtigt, wenn dieser für die Erfüllung seiner Dienstpflichten gesundheitlich ungeeignet ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Krankenstände auftreten, die den Bediensteten laufend in einem weit über dem Durchschnitt liegenden Maß an der Dienstleistung hindern...