Rückzahlungsvereinbarung von Ausbildungskosten
In einem arbeitsrechtlichen Streit bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH), dass Rückzahlungsvereinbarungen für vorfinanzierte Ausbildungen zulässig sind. Der Antragsteller forderte von der Gegenseite 56.666,53 EUR für eine Pilotenausbildung, die er vorab finanziert hatte. Die Revision der Gegenseite konnte keine Fehler der Vorinstanzen aufzeigen...