VwGH: Hauptwohnsitzbefreiung nur bis 1.000 m2
Die Steuerbefreiung für die Veräußerung eines Eigenheims samt „Grund und Boden“ gemäß § 30 Abs 2 EStG 1988 gilt nur für eine Grundstücksfläche, die „üblicherweise als Bauplatz erforderlich“ ist. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass diese Fläche auf 1.000 m² begrenzt ist, unabhängig von der tatsächlichen Größe des verkauften Grundstücks...