EU: Kartellrecht - Sammelinkasso-Klage muss zulässig sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte klar, dass nationales Recht einen kollektiven Rechtsbehelf zur Bündelung individueller Forderungen der durch ein Kartell Geschädigten vorsehen muss. Ansonsten stehe eine entsprechende nationale Regelung, die ein Sammelklage-Inkasso ausschließt, dem Unionsrecht entgegen...