DE: Einwilligung in medizinische Eingriffe - Schriftliche Aufklärung reicht nicht
Nur schriftlich über medizinische Eingriffe aufzuklären genüge laut deutschem Bundesgerichtshof (BGH) nicht. Der für die selbstbestimmte Entscheidung relevante Teil einer Aufklärung muss mündlich stattfinden. Der mündliche Teil muss über seltene und schwerwiegende Risiken aufklären...